Deutschland hat keine staatlich verordneten Schlussverkäufe mehr. Das Rabattgesetz, das Preisnachlässe an Verbraucher jahrzehntelang begrenzte, wurde 2001 zusammen mit der Zugabeverordnung aufgehoben. Die festen Termine für Winter- und Sommerschlussverkauf standen danach noch im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und fielen mit der UWG-Novelle 2004 ersatzlos weg. Geblieben ist eine Gewohnheit ohne Rechtskraft: Der Handelsverband Deutschland ruft weiter zum freiwilligen WSV am letzten Montag im Januar und zum SSV am letzten Montag im Juli auf, jeweils in der Regel zwei Wochen lang; im WSV vor allem für Mode, Schuhe, Lederwaren, Heimtextilien und Sportbekleidung.
Für Sie heißt das: Es gibt kein Datum, auf das ein Händler warten müsste. Derselbe Mantel kann in jeder Kalenderwoche reduziert werden, und zwei Händler setzen ihn in ganz unterschiedlichen Wochen herunter. Wer auf den Schlussverkauf wartet, wartet auf eine Verabredung, an die niemand gebunden ist.